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Schulprogramm [zurück] [Startseite] Radfahrausbildung Grundschülerinnen und Grundschüler nehmen in steigendem Maße als Radfahrer am Straßenverkehr teil. Dabei sind sie zunehmend an Verkehrsunfällen beteiligt. So fällt der Grundschule die Aufgabe zu, ihre Schülerinnen und Schüler zum verkehrsgerechten Umgang mit dem Fahrrad zu befähigen. An der Freiligrathschule ist die Radfahrausbildung fester Bestandteil in allen 4 Jahrgangsstufen. 1./2.
Jahrgang: Die Eltern der Kinder werden aufgefordert, an diesen Übungen teilzunehmen. Sie geben in jedem Falle ihr Einverständnis zur Durchführung dieser Radfahrausbildung (s. Anlage "Elternbrief") Im ersten Schulhalbjahr führen die zweiten Klassen an einem Morgen im September / Oktober zweistündig ihre fahrpraktischen Übungen durch. Im zweiten Schulhalbjahr stehen für die ersten und zweiten Klassen zwei Schultage für die Übungen zur Verfügung: im März und im Juni. 3.
Jahrgang: Gegen Ende des dritten Schuljahres wird die theoretische Prüfung der Radfahrprüfung vorbereitet. 4.
Jahrgang: Im Vorfeld der Radfahrprüfung übt der Sachunterrichtslehrer, die Sachunterrichtslehrerin auf dem Schulhof und unter Beteiligung der Polizei in der Verkehrswirklichkeit. Im Zentrum der Übungen steht das verkehrsgerechte Verhalten der Schülerinnen und Schüler. Sie lernen wichtige Verkehrsregeln und entsprechende Beschilderungen kennen, wissen um besondere Gefährdungen (Linksabbiegen!) und achten auf die Verkehrssicherheit ihres Fahrrades. [zurück] [Startseite] |